Vertragsschluss

Die Buchung einer Tour kommt durch schriftliche Bestätigung des von Goitzsche-Tours, c/o 2gether Agentur für Infotainment (im Folgenden Goitzsche-Tours genannt), erstellten Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann per e-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.


Durchführung

Im Vertrag werden alle für die Tour relevanten Details wie Datum, Zeit, Treffpunkt, Art der Leistung, Preis und Zahlungsweise aufgeführt. Abweichungen davon können kurzfristig auch mündlich vereinbart werden, bedürfen jedoch des Einverständnisses beider Vertragspartner.

Änderungen des Programms können auch durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann Goitzsche-Tours nicht zur Verantwortung gezogen und somit nicht haftbar gemacht werden.


Leistungen Dritter

Werden im Auftrag des Auftraggebers von Goitzsche-Tours Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht, so werden für diese Leistung die AGB des beauftragten Dienstleisters Bestandteil des Vertrages zwischen Goitzsche-Tours und Auftraggeber. Tritt Goitzsche-Tours als Vermittler von Leistungen Dritter auf, kommt es zum direkten Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Dienstleister.

Dies gilt insbesondere für die Fahrten mit der MS Vineta und der MS Reudnitz. Beinhalten die Touren Fahrten mit der MS Vineta oder MS Reudnitz, geht der Auftraggeber ein direktes Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Chartergesellschaften ein. Goitzsche-Tours tritt hier nur als Vermittler auf. Daher gelten für diese Leistungen die AGBs der jeweiligen Betreiber. Deren AGBs werden dem jeweiligen Auftraggeber mit dem Angebot zur Verfügung gestellt.


Verspäteter Beginn der Führung

Goitzsche-Tours verpflichtet sich, mindestens 30 min. am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Auftraggebers zu warten. Wurde Goitzsche-Tours durch den Auftraggeber über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit entsprechend der getroffenen Absprache. Bei verspäteter Anreise des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann Goitzsche-Tours auf einer prozentualen Erhöhung des Preises entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.

Sollte sich der Tourbegleiter von Goitzsche-Tours verspäten, kann der Auftraggeber die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des Preises beanspruchen.


Stornierung

Der Auftraggeber kann die gebuchte Tour bis einschließlich dem 8. Tag vor dem Termin der Tour kostenfrei stornieren. Vom 7. bis einschließlich 3. Tag vor dem Termin hat Goitzsche-Tours Anspruch auf 50 % des vereinbarten Preises. Bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor dem Termin erhöht sich der Anspruch von Goitzsche-Tours auf 75 % und bei Absage bzw. Nichterscheinen des Auftraggebers am Veranstaltungstag auf 100 % des vereinbarten Preises.

Wie im Abschnitt „Leistungen Dritter“ bereits ausgeführt, ist der Vertragspartner für Fahrten mit der MS Reudnitz und der MS Vineta die jeweilige Chartergesellschaft und nicht Goitzsche-Tours. Daher gelten bei Stornierungen ausschließlich die AGBs der Chartergesellschaften.

Sollte Goitzsche-Tours die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet sich Goitzsche-Tours, einen anderen für die vereinbarte Führung in vollem Umfang geeigneten Gästeführer zu bestellen und den Auftraggeber darüber zu informieren. Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen, der eventuell bereits gezahlte Preis wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.


Haftung
Goitzsche-Tours haftet nicht für Schäden, die nicht durch seine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt Goitzsche-Tours nicht die Aufsichtspflicht.

Goitzsche-Tours haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Goitzsche-Tours ursächlich oder mit ursächlich war.

Goitzsche-Tours haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Goitzsche-Tours selbst beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Goitzsche-Tours beruhen.

Die Haftung von Goitzsche-Tours bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen der unten genannten Berufshaftversicherung und Vermögensschadensversicherung.

Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt Goitzsche-Tours keine Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.


Salvatorische Klausel

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die nach Zweck und Inhalt von beiden Seiten gewollt wurden, soweit dies rechtlich möglich ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.